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Unterschiede
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| etherpad:start [2020/10/30 10:39] – Dirk Weller | etherpad:start [2025/08/21 14:19] (aktuell) – Dirk Weller | ||
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| Unter https:// | Unter https:// | ||
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| + | <note tip> | ||
| + | Die alten Etherpads sind unter der folgenden URL **noch eine kurze Weile** zu finden: https:// | ||
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| + | –– 2025-08-21 | ||
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| Wer sich selbst ein Pad anlegt oder ein bereits angelegtes Pad verwendet, erklärt sich mit den folgenden Regeln und Bedingungen einverstanden: | Wer sich selbst ein Pad anlegt oder ein bereits angelegtes Pad verwendet, erklärt sich mit den folgenden Regeln und Bedingungen einverstanden: | ||
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| Eine well formed URI zu einem Pad sieht also wie folgt aus: | Eine well formed URI zu einem Pad sieht also wie folgt aus: | ||
| - | https:// | + | https:// |
| + | https:// | ||
| + | https:// | ||
| und beinhaltet dann auch nur Werke, die im Kontext des Themas in der genannten Klassenstufe Sinn machen. | und beinhaltet dann auch nur Werke, die im Kontext des Themas in der genannten Klassenstufe Sinn machen. | ||
| - | + | Es ist jedem Benutzer | |
| - | Es ist jedem Benutzer dringend geraten, die Inhalte eines Pads nach Beendigung der Arbeit zu sichern (Motto: „Kein Backup - kein Mitleid“). Verwendet hierzu STRG A + STRG C im Pad und STRG V in einem lokalen Editor Eurer Wahl oder - sofern verfügbar - die Exportfunktion von Etherpad. | + | |
| ===== Datenschutz ===== | ===== Datenschutz ===== | ||
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| Wird vorgenannte Software für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im Rahmen einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, genutzt, erfolgt die Verarbeitung auf Basis von EU-DSGVO Art 6 Absatz I Ziffer c i.V.m. dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule (Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 §1). | Wird vorgenannte Software für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im Rahmen einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, genutzt, erfolgt die Verarbeitung auf Basis von EU-DSGVO Art 6 Absatz I Ziffer c i.V.m. dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule (Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 §1). | ||
| - | A. Zugang | + | |
| + | ==== A. Zugang | ||
| Für eine Nutzung ist keine Speicherung von personenbezogenen Daten notwendig. | Für eine Nutzung ist keine Speicherung von personenbezogenen Daten notwendig. | ||