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etherpad:start [2020/10/30 11:39] Dirk Welleretherpad:start [2020/11/10 12:02] (aktuell) – [Benutzerordnung für Etherpad] Dirk Weller
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 Eine well formed URI zu einem Pad sieht also wie folgt aus: Eine well formed URI zu einem Pad sieht also wie folgt aus:
  
-  https://epad.schule.social/p/202021-lehrername-fach-klasse-thema-ag1+  https://epad.schule.social/p/schuljahr-lehrername-fach-klasse-thema-ag1 #formal 
 +  https://epad.schule.social/p/1920-laempel-gemk-8a-gemeinde-ag1 #beispiel 
 +  https://epad.schule.social/p/1920-laempel-gemk-8a-gemeinde-ag1-1RnAkyoe4TJm #beispiel bei besonderen Anforderungen an Linkverschleierung
  
 und beinhaltet dann auch nur Werke, die im Kontext des Themas in der genannten Klassenstufe Sinn machen. und beinhaltet dann auch nur Werke, die im Kontext des Themas in der genannten Klassenstufe Sinn machen.
- 
  
 Es ist jedem Benutzer dringend geraten, die Inhalte eines Pads nach Beendigung der Arbeit zu sichern (Motto: „Kein Backup - kein Mitleid“). Verwendet hierzu STRG A + STRG C im Pad und STRG V in einem lokalen Editor Eurer Wahl oder - sofern verfügbar - die Exportfunktion von Etherpad. Es ist jedem Benutzer dringend geraten, die Inhalte eines Pads nach Beendigung der Arbeit zu sichern (Motto: „Kein Backup - kein Mitleid“). Verwendet hierzu STRG A + STRG C im Pad und STRG V in einem lokalen Editor Eurer Wahl oder - sofern verfügbar - die Exportfunktion von Etherpad.
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 Wird vorgenannte Software für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im Rahmen einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, genutzt, erfolgt die Verarbeitung auf Basis von EU-DSGVO Art 6 Absatz I Ziffer c i.V.m. dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule (Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 §1). Wird vorgenannte Software für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im Rahmen einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, genutzt, erfolgt die Verarbeitung auf Basis von EU-DSGVO Art 6 Absatz I Ziffer c i.V.m. dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule (Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 §1).
-A. Zugang+ 
 +==== A. Zugang ==== 
  
 Für eine Nutzung ist keine Speicherung von personenbezogenen Daten notwendig. Für eine Nutzung ist keine Speicherung von personenbezogenen Daten notwendig.