Metainformationen zur Seite
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
etherpad:start [2020/10/30 11:39] – Dirk Weller | etherpad:start [2020/11/10 12:02] (aktuell) – [Benutzerordnung für Etherpad] Dirk Weller | ||
---|---|---|---|
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
Eine well formed URI zu einem Pad sieht also wie folgt aus: | Eine well formed URI zu einem Pad sieht also wie folgt aus: | ||
- | https:// | + | https:// |
+ | https:// | ||
+ | https:// | ||
und beinhaltet dann auch nur Werke, die im Kontext des Themas in der genannten Klassenstufe Sinn machen. | und beinhaltet dann auch nur Werke, die im Kontext des Themas in der genannten Klassenstufe Sinn machen. | ||
- | |||
Es ist jedem Benutzer dringend geraten, die Inhalte eines Pads nach Beendigung der Arbeit zu sichern (Motto: „Kein Backup - kein Mitleid“). Verwendet hierzu STRG A + STRG C im Pad und STRG V in einem lokalen Editor Eurer Wahl oder - sofern verfügbar - die Exportfunktion von Etherpad. | Es ist jedem Benutzer dringend geraten, die Inhalte eines Pads nach Beendigung der Arbeit zu sichern (Motto: „Kein Backup - kein Mitleid“). Verwendet hierzu STRG A + STRG C im Pad und STRG V in einem lokalen Editor Eurer Wahl oder - sofern verfügbar - die Exportfunktion von Etherpad. | ||
Zeile 31: | Zeile 32: | ||
Wird vorgenannte Software für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im Rahmen einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, genutzt, erfolgt die Verarbeitung auf Basis von EU-DSGVO Art 6 Absatz I Ziffer c i.V.m. dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule (Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 §1). | Wird vorgenannte Software für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im Rahmen einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, genutzt, erfolgt die Verarbeitung auf Basis von EU-DSGVO Art 6 Absatz I Ziffer c i.V.m. dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule (Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 §1). | ||
- | A. Zugang | + | |
+ | ==== A. Zugang | ||
Für eine Nutzung ist keine Speicherung von personenbezogenen Daten notwendig. | Für eine Nutzung ist keine Speicherung von personenbezogenen Daten notwendig. |