Mattermost

Für alle Schulen der IT-Gemeinschaft steht unter https://chat.schule.social als Messenger Mattermost zur Verfügung - eine Software, die auch von vielen Universitäten und Firmen für die interne Zusammenarbeit und Kommunikation verwendet wird.

Wir raten ausdrücklich zur Nutzung des Dienstes im Browser oder mit dem Desktop-Client.

Die für Sie passenden Apps/Clients für Android und iOS (Smartphone, Tablet) oder Desktopbetriebssysteme können hier heruntergeladen werden:

https://mattermost.com/download/#mattermostApps

Nutzer*innen von LineageOS (bei F-Droid) und Besitzer*innen historischer Geräte finden in Ihren AppStores den Client „Mattermost Classic“ oder können mit Hilfe von Apps wie Aurora den Mattermost Client aus dem Play Store auch ohne Google Konto installieren.

Experimentierfreudige Gemüter bauen sich einen aktuellen Client selbst aus dem Quellcode bei Github: https://github.com/mattermost

Registrierung und Login: https://chat.schule.social

Ein allen Benutzer*innen zur Lektüre empfohlenes Handbuch zu Mattermost liegt hier: https://docs.mattermost.com/guides/user.html

Anmeldung an Mattermost

Melden Sie sich mit Ihrer schulischen E-Mail-Adresse an Mattermost unter https://chat.schule.social an. Vergeben Sie ein sicheres Passwort und einen aussagekräftigen Benutzernamen - z.B. „vorname.nachname“. Mattermost schickt Ihnen eine E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse. Diese E-Mail enthält einen Bestätigungslink, den Sie anklicken müssen. Nachdem die Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse erfolgreich verlief, können Sie den Messenger verwenden.

Für den ersten Besuch ist ein Browser auf einem Desktopsystem die richtige Wahl, um sich einen besseren Überblick verschaffen zu können.

Besuchen Sie nach dem ersten Login zuerst Ihre Kontoeinstellungen und hinterlegen Sie im Feld „Vollständiger Name“ Ihren Vor- und Nachnamen. Benutzer, die von diesem Schema abweichen, werden wieder gelöscht.

Benutzer*innen, die Benutzernamen wählen, die der Netiquette widersprechen, werden gelöscht. Die Entscheidung hierüber trifft die Administration bzw. Ihre Schulleitung. Maßnahmen nach §90 Schulgesetz können trotz Löschung folgen.

Interne Organisation von Mattermost

Teams (Schulen)

Mattermost ist intern in Teams organisiert. Jede Schule hat mindestens ein eigenes Team. Sie sollten dieses am Teamnamen erkennen können. In der Grundeinstellung gibt es für jede Schule a) ein allgemeines Team (nur das Schulkürzel) für die Zusammenarbeit zwischen Schüler*innen und Lehrer*innen und b) ein weiteres Team, zu dem nur die Lehrer*innen Zugang erhalten (z.B. Schulkürzel_Kollegium). Die Zutrittsberechtigung erfolgt auf Basis der genutzten Maildomain. Jede beteiligte Schule muss demnach für die Einrichtung eines Kolleg*innen-Teams zwingend eine eigene Mail-Domain für die Lehrer*innen haben.

Darüber hinaus existieren zwei Teams Koop: Eines mit dem Namen koop, zu dem alle Benutzer*innen aller beteiligten Schulen Zutritt haben (also Lehrer*innen und Schüler*innen). Ein weiteres mit dem Namen koop-lehrer, zum dem nur Lehrkräfte der beteiligten Schulen Zugang haben.
Wenn Sie die Benutzer*innen der anderen Schulen sehen und mit diesen kommunizieren wollen, dann müssen Sie Mitglied in einem dieser Teams sein.

Weitere Teams können von der Mattermost-Administration auf Wunsch eingerichtet werden.

Für jedes Team in Mattermost steht ein Team Administrator als Ansprechpartner zur Verfügung. Fragen Sie Ihren Netzwerker (vermutlich ist er es selbst).

Kanäle

Innerhalb eines jeden Teams existieren zwei Default-Kanäle: ein Marktplatz, in den jedes Teammitglied automatisch eingetragen wird - und ein Bereich für Off-Topic-Themen. Weitere Kanäle können von allen Benutzer*innen angelegt werden. Dabei wird unterschieden zwischen a) öffentlichen Kanälen, zu denen alle Mitglieder eines Teams Zutritt haben, b) geschlossenen Kanälen, zu denen die Benutzer*innen vom Anlegenden eingeladen werden müssen und c) Direktnachrichten zwischen Benutzer*innen, die mindestens in einem gemeinsamen Team sind.

Netiquette

Die oberste Kommunikationsregel in unserem Mattermost lautet: „Seid nett zueinander“.

Bitte mach Dir immer bewußt, dass auf der anderen Seite des Bildschirms echte Menschen sind. Diese Menschen haben andere Gefühle, Meinungen und Erfahrungen als Du. Sie mögen müde sein, oder hatten einen miesen Tag - so wie Du evtl. auch. Du musst ihnen nicht zustimmen, um höflich zu sein. Wenn Du das nicht hinbekommst, dann lass sie in Ruhe.

Wenn Dich eine Nachricht ärgert, dann nimm Dir Zeit, bevor Du antwortest. Du kannst Dich aus einem Kanal auch schlicht verabschieden, wenn Dir die Diskussionsrichtung nicht gefällt. Wenn Du Dich mit bestimmten Menschen nicht austauschen willst, dann stellt Dir Mattermost hierfür Funktionen zur Verfügung - darunter auch einige ziemlich endgültige - siehe https://docs.mattermost.com/developer/slash-commands.html#built-in-commands

Sollte Dich jemand dazu auffordern, ihn in Ruhe zu lassen - dann lass ihn in Ruhe.

Behalte im Hinterkopf, dass Du zwar das Verhalten anderer nicht kontrollieren kannst, dafür aber Dein eigenes.

Sei ein Vorbild.

Wenn diese Regeln in Deinem Fall nicht funktionieren, dann wende Dich an Deine Lehrer*innen, die Schulleitung oder Deine Eltern. Besprich mit diesen ein sinnvolles weiteres Vorgehen. Mattermost ist Teil Deiner Schule:

Alle Regeln, die in der Schule gelten, gelten auch hier - darunter z.B. auch §90 Schulgesetz (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen).

Datenschutz

Wir raten ausdrücklich zur Nutzung des Dienstes im Browser oder via Desktop-Client - und raten von der Nutzung per Smartphone-App ab!

Sofern der Messenger Mattermost an Ihrer Schule Bestandteil des Unterrichts ist:

  • Der Messenger Mattermost wird für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im Rahmen einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, genutzt. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von EU-DSGVO Art 6 Absatz I Ziffer c i.V.m. dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule (Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 §1).
  • Ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO besteht in diesem Fall nicht, da die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art 20 Abs III Satz 2 EU-DSGVO zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.

Sofern der Messenger Mattermost an Ihrer Schule nicht Bestandteil des Unterrichts ist erfolgt die Nutzung freiwillig.

  • Gemäß Art. 7 Abs. 3 EU-DSGVO können Sie Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruht, für die Zukunft nicht mehr fortgeführt werden darf.
  • Gemäß Art. 20 EU-DSGVO können Sie Ihre personenbezogenen Daten, die Sie Ihrer Schule in Mattermost bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen.

Ihre Rechte im Detail

Gemäß Art. 15 EU-DSGVO können Sie Auskunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht in Mattermost erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen.

Gemäß Art. 16 EU-DSGVO können Sie die unverzügliche Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer in Mattermost gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.

Gemäß Art. 17 EU-DSGVO können Sie die Löschung Ihrer in Mattermost gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Gemäß Art. 18 EU-DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen oder Ihre Schule die Daten für den Betrieb von Mattermost nicht mehr benötigt, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.

Gemäß Art. 21 EU-DSGVO können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dieses Widerspruchsrecht ist das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Ihrer Schule übertragenen Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Ihre Schule verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten Ihrer Person überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Gemäß Art. 77 EU-DSGVO können Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihrer Schule, Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder an die Landesbeauftragte bzw. Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Datenschutz auf Mattermost im Detail

Die jeweils für die hier genannten Dienste gültigen Datenschutzbestimmungen sowie die Kontaktdaten mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten entnehmen Sie den Datenschutzseiten Ihrer jeweiligen Schule:

Für die Einrichtung eines persönlichen Zugangs zum Messenger Mattermost ist die elektronische Speicherung folgender perso­nenbezogenen Daten notwendig:

  • Name und Vorname
  • Benutzername
  • schulische E-Mailadresse.

Darüber hinaus kann jeder Nutzer auf freiwilliger Basis im persönli­chen Profil weitere persönliche Daten (z.B. Spitzname, Begriffe für automatisierte Benachrichtigungen) erfassen.

Alle Inhalte (eingegebene Texte, hochgeladene Bilder, eingestellte Links etc.) eines Nutzers können von allen anderen Nutzern im gleichen Kanal und der Administration eingesehen werden.

Alle Inhalte (eingegebene Texte, hochgeladene Bilder, eingestellte Links etc.) eines Nutzers werden

  1. bis zu deren Löschung durch den Nutzer gegenüber anderen Nutzern
  2. bis zur Löschung des Benutzerzugangs durch die Administration
  3. bis zur Löschung des Teams oder des Kanals durch die Administration

gespeichert und sind über die Suchfunktion anderen Benutzern im gleichen Kanal zugänglich.

Die Administration von Mattermost kann in alle Kanäle Einblick nehmen, sofern dies im Rahmen des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrags (vgl. §1 SchG) geboten und begründet ist.

Weiter werden vom Messenger Mattermost ab der Registrierung als Nut­zer die eingegebenen oder mit der Nutzung au­tomatisch anfal­lende Daten ver­arbeitet: Über die in der Anmeldung angegebenen, teils automa­tisch anfal­lenden, teils zusätzlich eingegebenen Infor­mationen hin­aus protokolliert die dem Messenger zu Grunde liegende Software Mattermost in einer Daten­bank, zu welcher Zeit welcher Nutzer von welcher IP-Adresse auf wel­che Teile der Plattform (z.B. Profile, Teams, Kanäle, Texte, Bilder und andere konkrete Inhalte) anderer Nutzer zugrei­ft. All diese Daten sind nur dem Administrator der Platt­form zugänglich, nicht jedoch (von Daten, die vom Nutzer selbst erstellt wurden) anderen Nut­zern. Sie dienen ausschließ­lich der Bereitstellung des Messengers Mattermost und werden nicht an andere Personen oder Stellen weiter­gegeben, auch nicht in anonymi­sierter Form. Die Administration der Plattform versichert, dass diese Pro­tokolle sta­tistisch nicht ausge­wertet werden.

Nutzer können sich durch Aktivierung von sog. Push-Benachrichtigungen in den jeweiligen Smartphone-Apps über aktuelle Vorgänge in ihren Kanälen und der von ihnen im System hinterlegten Begriffe automatisiert informieren lassen. Von der Verwendung von Push-Benachrichtigungen auf mobilen Geräten wird ausdrücklich abgeraten, weil dies aktuell notwendig macht, dass die Betreiber der Push-Server Kenntnis von der IP-Adresse des Benachrichtigten erhalten.

Sofern durch die Inanspruchnahme von Diensten Dritter Daten in einem Land außerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verarbeiten werden, geschieht dies nur beim Vorliegen der in Kapitel 5 DSGVO (Art 44 ff. DSGVO) genannten besonderen Voraussetzungen,

  • zur Erfüllung einer sich aus dem schulischen Bildungsauftrag ergebenden Pflicht (z.B. durch Einbindung von Lehr- und Lernfilmen einer Videoplattform wie Youtube oder Vimeo),
  • auf Grundlage der Einwilligung der Nutzer (z.B. durch Aktivierung von Push-Benachrichtigungen in Smartphone- oder Tablet-Apps).